Verleihbestimmungen

1. Die Benützung der Ausrüstungsgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.

2. Der Verein übernimmt für entliehene Ausrüstungsgegenstände keine Haftung.

3. Berechtigt zur Entlehnung sind nur Mitglieder.

4. Die Entnahme ist nur durch einen Vorstand möglich.

5. Der/Die Entlehner/in ist verpflichtet sich vom einwandfreien Zustand
der Geräte zu überzeugen. Spätere Reklamationen sind nicht mehr möglich.

6. Der/Die Entlehner/in ist verpflichtet das Gerät in einwandfreiem Zustand
beim Gerätewart zurückzugeben, er ist im Schadensfall haftbar.

8. Es ist für jedes Mitglied nur eine Reservierung im Voraus möglich.

9. Bei Entlehnungen über den Zeitraum von 3 Tagen entscheidet ein Vorstand.

10. Nach Rücksprache mit einem Vorstand ist der Verleih auch an Gäste möglich.
Das Mitglied haftet für die Ausrüstungsgegenstände seines Gastes.

Stand 1.1.2022